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Stand der Umsetzung

Im Folgenden ist aufgeführt, welche Maßnahmen des Anti-Lärm-Pakts bislang umgesetzt wurden:

 

  1. Einführung eines Lärmindexes
    Der Frankfurter Fluglärm-Index wurde eingeführt. Dabei wird zwischen dem Frankfurter Tag Index (FTI) und dem Frankfurter Nacht Index (FNI) unterschieden, die auf unterschiedlichen Bewertungsverfahren beruhen.
  2. Senkung des Lärmindexes um 10%
    Durch das Nachtflugverbot wurde der FNI im Vergleich zu 2007 um fast 70% gesenkt. Der FTI hingegen bewegt sich ca. auf dem gleichen Niveau, wie 2007.
  3. Deckelung des Lärms
    Eine Lärmobergrenze wurde im Jahr 2017 eingeführt.
  4. Zukunftsplan leiser Flughafen
    Es wird nicht, wie im Anti-Lärm-Pakt vorgeschlagen alle 5 Jahre ein Aktionsplan „Leiser Flughafen“ vorgelegt. Das Expertengremium Aktiver Schallschutz arbeitet jedoch fortlaufend an Maßnahmen zum aktiven Schallschutz.
  5. Reduktion der Lärmbelastung in der Zeit zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die maximale Anzahl an Flugbewegungen, die zwischen 22 und 23 sowie zwischen 5 und 6 Uhr insgesamt stattfinden dürfen auf 133 pro Tag begrenzt. Dabei handelt es sich um einen Jahresdurchschnittswert.
    Die Einführung von gezielten Bahnnutzungen in diesen Zeiten (Lärmpausen, DROPs) trägt ebenfalls zu einer Reduktion der Lärmbelastung zu.
  6. Keine Ausnahmen vom Nachtflugverbot ohne Garantie der Lärmminderung für die gesamten 24 Stunden eines Tags.
    Für geplante Flüge gilt das Nachtflugverbot ausnahmslos. Es gibt Situationen in denen Ausnahmen erteilt werden können. Diese sind im Planfeststellungsbeschluss von 2007 festgelegt.
  7. Erhaltung der Substanz des Nachtflugverbots
    s. Punkt 6
  8. Passiver Schallschutz über das gesetzlich erforderliche hinaus
    Die Einführung eines Regionalfonds war eine Maßnahme, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.
  9. Aufkauf und Entschädigung bei besonders lärmbelasteten Immobilien
    Freiwilliges Immobilienankaufprogramm „Casa“ der Fraport AG.
  10. Einführung eines Regionalfonds
    Aus dem Regionalfonds 1 wurden seit 2013 Maßnahmen zum passiven Schallschutz bezuschusst. Ab 2017 wird die Bezuschussung aus dem Regionalfonds 2 erfolgen.
  11. Forum Flughafen und Region
    Das FFR wurde als Nachfolgeorganisation des Regionalen Dialogforums eingesetzt.
  12. Umwelt- und Nachbarschaftshaus

 

Das UNH wurde als Geschäftsstelle des Forums Flughafen und Region sowie als Informations-, Dialog- und Monitoring-Zentrum ins Leben gerufen.