Ausnahmen des Nachtflugverbots täglich im Internet 18.11.2011
Seit der Inbetriebnahme der Nord-West Bahn häufen sich die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern im Umwelt- und Nachbarschaftshaus zu diesen Ausnahmen. Das UNH bietet den Bürgerinnen und Bürgern nun die Möglichkeit, sich jeden Tag direkt zu informieren ob es Flüge gab und auf Grundlage welcher Ausnahmeregelungen sie stattfanden. Die Ausnahmeregelungen ergeben sich aus dem Planfeststellungsbeschluss. Die Vorschriften zu diesen Ausnahmen finden Sie im Blog des UNH: http://blog.umwelthaus.org/
Täglich sind die erteilten Ausnahmen zum Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt online rückwirkend für die vorhergehende Nacht einsehbar (Für die Wochenenden wird der Informationsdienst montags nachgeholt). Trotz des vorläufigen Nachtflugverbots von 23.00-5.00 Uhr am Frankfurter Flughafen können Maschinen in diesem Zeitraum landen oder starten. Jede startende Maschine benötigt dafür eine Ausnahmeerlaubnis des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung nach den Regeln des PFB, Landungen können nach den klaren Regeln des PFB 4.1.3.durchgeführt werden. Das UNH twittert jeden Morgen ob Flüge mit Ausnahmeregelungen in der vorangegangenen Nacht gab und welche Ausnahme erteilt wurde in Kurzfassung unter http://twitter.com/#!/umwelthaus
Ein Besipiel:
Die Twitter-Nachricht:
17.-18.11.: Ziff.4.1.3 PFB 23.00-00.00 Uhr 0 Landungen. Ziff.5 PFB 0 verspätete Starts bis 00.00 Uhr. Ziff. 6 PFB 0 Ausnahmen.
Zunächst das Gültigkeitsdatum, dann die Ziffer des Planfeststellungsbeschlusses, auf die sich eine mögliche Ausnahme begründet, dann die Zahl der zugelassenen Ausnahmen. In diesem Falle heißt das, das in der Nacht vom 17.11. zum 18.11. zu keiner der relevanten Tatbestände (Ziff. 4.1.3, Ziff. 5, und Ziff. 6) Ausnahmegenehmigungen gab.
Pressemitteilung als pdf.