Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des Umwelt- und Nachbarschaftshauses für kostenpflichtige Veranstaltungen


1.         Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1)       Die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet) führt Veranstaltungen und Fachkongresse durch. Alle kostenpflichtigen Leistungen und Angebote des Veranstalters richten sich an Unternehmen, Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen bzw. deren Vertreter (nachfolgend jeweils als „Teilnehmer“ bezeichnet) und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Der Teilnehmer bestätigt, dass er bei Abschluss des Vertrages mit dem Veranstalter in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit als Vertreter seines Unternehmens bzw. seiner Behörde oder Nichtregierungsorganisation handelt.

(2)       Diese Vertragsbedingungen haben auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen bezüglich der Teilnahme an Veranstaltungen und Fachkongressen Gültigkeit, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3)       Inhalt und Umfang der Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Veranstalters. Alle Angebote des Veranstalters über den Umfang des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus sind freibleibend, sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

(4)       Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung des Veranstalters an den Teilnehmer zustande.

(5)       Es ist dem Veranstalter gestattet, Leistungen nach diesem Vertrag insgesamt oder zum Teil an geeignete Dritte zu übertragen.

2.         Teilnahmegebühren und Zahlung

(1)       Die im Angebot des Veranstalters genannten Teilnahmegebühren gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Veranstaltungsdaten unverändert bleiben. Die an den Veranstalter zu entrichtenden Teilnahmegebühren gelten zuzüglich ggf. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2)       Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen netto nach Erhalt der jeweiligen Rechnung, spätestens jedoch vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin zu erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Rechnung mit der Buchungsbestätigung auszustellen. Die Bezahlung erfolgt über PayPal oder Kreditkarte. Die Kreditkartenzahlung ist durch Angabe der Kreditkartennummer und des Gültigkeitsdatums in den entsprechenden Eingabefeldern möglich. Bezüglich der Zahlung über PayPal wird auf www.paypal.de verwiesen.

(3)       Der Teilnehmer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers kommt nur wegen Ansprüchen unmittelbar aus diesem Vertrag in Betracht.

(4)       Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Veranstalter ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

3.         Rücktritt des Veranstalters

(1)       Falls der Teilnehmer die fällige Teilnahmegebühr innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht entrichtet, ist der Veranstalter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(2)       Ferner ist der Veranstalter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. In diesem Fall wird eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr dem Teilnehmer zurückerstattet.

(3)       Der Veranstalter wird den Teilnehmer von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen.

(4)       Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadenersatz.

4.         Stornierung des Teilnehmers

(1)       Bei einer Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr mindestens jedoch 40,00 Euro zuzüglich ggf. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Stornierungen nach dieser Frist hat der Teilnehmer die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten.

(2)       Der Teilnehmer kann sich anstelle einer Stornierung durch einen anderen (noch nicht angemeldeten) Mitarbeiter seines Unternehmens bzw. seiner Behörde oder Nichtregierungsorganisation vertreten lassen. Die Vertretung mehrerer angemeldeter Teilnehmer durch einen Mitarbeiter gilt nicht als zulässige Vertretung im Sinne dieses Absatzes.

(3)       Die Stornierungserklärung sowie die Mitteilung der Vertretung durch einen anderen Mitarbeiter sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich per Post oder Telefax an den Veranstalter zu richten.

5.         Haftung des Veranstalters

Für die Haftung des Veranstalters sowie für die eigene Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:

(1)       Die Haftung des Veranstalters für Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:

a)         Der Veranstalter haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten (Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.);

b)         der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten.

(2)       Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Veranstalter, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

(3)       Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Veranstalter beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.

(4)       Die vorstehenden Haftungsausschlüsse, -beschränkungen und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5)       Der Teilnehmer ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen oder vom Veranstalter aufnehmen zu lassen, so dass der Veranstalter möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Teilnehmer noch Schadensminderung betreiben kann.

6.         Datenschutz

(1)       Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz und Datensicherheit sind zu beachten. Der Teilnehmer ist bei der Weitergabe von Daten an den Veranstalter für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit verantwortlich.

(2)       Die Daten des zugrunde liegenden Vertrages werden vom Veranstalter an seinem Geschäftssitz zur vertragsgemäßen Abwicklung und zur Durchführung weiterer Korrespondenz mit dem Teilnehmer gespeichert. Der Veranstalter ist befugt, auch sonstige vom Teilnehmer übermittelte Daten an seinem Geschäftssitz zu speichern und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung und zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist.

(3)       Der Veranstalter wird auf Verlangen des Teilnehmers über dessen gespeicherte Daten Auskunft erteilen und diese berichtigen, löschen oder sperren, falls sie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht entsprechen, insbesondere unvollständig oder unrichtig sind. Der Veranstalter wird diejenigen, denen ggf. Daten übermittelt wurden, hierüber informieren.

7.         Schlussabstimmungen

(1)       Der Teilnehmer darf – vorbehaltlich der Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354 a HGB sowie der hiervon abweichenden Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen – einzelne Rechte dieses Vertrages sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn der Veranstalter erteilt hierzu ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung. Der Veranstalter wird die Zustimmung erteilen, wenn berechtigte Belange des Teilnehmers an der Übertragung von Rechten die Interessen des Veranstalters überwiegen.

(2)       Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Wiesbaden; der Veranstalter ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch am gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.

(3)       Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss internationaler Kaufverträge“ sowie des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ werden ausgeschlossen.

(4)       Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Änderung oder Ergänzung gekennzeichnet werden.

(5)       Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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