Glossar
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Das Glossar des Forum Flughafen und Region erläutert kurz und verständlich Fachbegriffe und Abkürzungen. Finden Sie einen Begriff, den Sie gesucht haben, nicht? Dann wenden Sie sich einfach über das Kontaktformular an uns.
- FluglärmG
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Das 1971 vom Deutschen Bundestag erlassene Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) definiert einen Lärmschutzbereich mit zwei Schutzzonen um Flughäfen im Geltungsbereich des Fluglärmgesetzes. In der Schutzzone 1 (Leq(4) ≥ 75 dB(A)) dürfen keine Wohnungen errichtet werden (§ 5 Abs. 2 Fluglärmgesetz). Die nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 zulässigen baulichen Anlagen sowie Wohnungen in der Schutzzone 2 (Leq(4) ≥ 67 dB(A) und <75 dB(A)) dürfen nur errichtet werden, sofern sie den nach § 7 festgesetzten Schallschutzanforderungen genügen (§ 6 Fluglärmgesetz).